Neulich im Einzelhandel

In einem Laden der den Namen einer spanischen Fußballmannschaft trägt, knallte es endlich bei der Pfandflaschenannahme.

Karlkotze beschäftigte sich hin und wieder gedanklich mit dem Thema der Pfandrückgabe, wenn einmal wieder ein Automat die Annahme von zerdrückten Einweg-Flaschen verweigerte.

An diesem Tag war es nun so, dass auch die unfreundliche Frau am Service-Point die Annahme solcher Flaschen verweigern wollte. Karlkotze klärte die Neun-Euro-Angestellte nun über Ihre Pflichten auf: „Natürlich müssen Sie die annehmen. […] Na und?! Ich kann doch nicht immer darauf achten, dass jede Flasche und jede Dose beulenfrei bleibt. […] Na hören Sie mal gute Frau, Sie sind zur Annahme gesetzlich verpflichtet.“ Nachdem die Frau von möglicher Kulanz anfing zu stammeln, dass Karlkotze eigentlich dafür sorgen müsste, die Flaschen heile zu lassen und, dass Sie diese Flaschen ausnahmsweise annehmen würde, ging Karlkotze die Schnüre hoch: „Sie können das ja gerne nennen wie Sie wollen, aber sie sind zur Annahme verpflichtet.“ Da mischte sich eine zweite Frau ein, anhand der Kleidung konnte man erkennen, dass diese wohl ein paar Euro mehr verdiente „Wir müssen diese Flaschen nicht annehmen, ich kann auch gerne den Chef her holen.“ „Holen Sie gerne den Chef, wenn das zur Annahme nötig ist.“ entgegnete Karlkotze lässig. Kurzerhand und voller Elan schnappte sich die Elf-Euro-Frau den Hörer. Doch anstatt, dass der Chef herbei kam, führte Sie ein langes Gespräch. Der Chef erklärte ihr wohl gerade die Geschäftspraktiken und eventuell auch die rechtlichen Hintergründe. Jedenfalls nickte die gute Frau immer sehr verständnisvoll und sie schien zu verstehen. Nach dem Telefonat versuchte Sie nun glaubhaft zu machen, dieses eine Mal die Flaschen aus Kulanz anzunehmen. Diskussionsversuchen von Karlkotze wich sie immer wieder mit dem Satz aus: „Wir nehmen diese Flaschen ja jetzt an.“ Eine Pflicht zur ewigen und erneuten Annahme jeglicher Einweg-Flasche wollte Sie nicht eingestehen. Inzwischen war die andere Frau pampig und unverschämt geworden „Seien Sie doch froh, dass wir diese Flaschen jetzt annehmen. Das nächste mal sorgen Sie dafür, dass die Flaschen heile sind.“ Na das wollen wir doch mal sehen.

Den Pfand zurück erstattet bekommen, beschäftigte sich Karlkotze nun das erste mal ausgiebig mit der Rechtslage. Dank moderner Zeiten war das in wenigen Minuten getan, die Verpackungsverordnung regelt das. Genauer der §9 VerpackV. Wie schon gedacht sind nun also alle Einzelhändler zur Annahme verpflichtet, die diese Einweg-Gebinde verkaufen. Wer Dosen verkauft, muss Dosen annehmen, wer Flaschen verkauft, muss Flaschen annehmen und dabei ist es egal, wo man sie gekauft hat oder welcher Markenname aufgedruckt ist, die Art des Behälters ist entscheidend.

Mit einem großen Karton zusammen gefalteter Dosen nun also zurück an der Theke fragte die Elf-Euro-Frau dann entsetzt: „Na was haben Sie denn jetzt da für mich“ „Guten Tag, ich hätte hier einige Dosen, die leider der Automat nicht annimmt. Ich möchte Sie bitten, dies händisch zu tun.“ entgegnete Karlkotze übertrieben freundlich. Die erste Frau von vorhin trat vollkommen losgelassen herbei, regte sich fürchterlich auf und flüsterte ihrer Kollegin irgendwas von: „Frechheit“ ins Ohr. In der Überzeugung den Damen nun endgültig deutlich gemacht zu haben, dass er weiter auf die Pflicht zur Annahme besteht, wartete Karlkotze geduldig und als die Elf-Euro-Frau dann die Kasse öffnete, hörte Karlkotze nur „das willst du doch jetzt wohl nicht…“ aus dem Hintergrund und die Frau an der Kasse entgegnete „ja was soll ich denn machen.“ Karlkotze bekam sein Geld, bedankte sich überaus höflich und ging, mit einem breiten Grinsen im Gesicht.

Schlusswort:
Der Elf-Euro-Frau wurde wohl am Telefon erklärt, dass der Konzern nicht möchte, dass jeder Kunde mit zerknautschten Flaschen ankommt. Denn die kann ja der Automat nicht lesen und dafür extra Personal abzustellen, sei doch wohl entschieden zu teuer (bei den Elf Euro). So müsse man den Kunden also davon überzeugen, er solle die Flaschen doch heile lassen. Wenn dafür Lügen notwendig sei, dann bitte.
Also lieber Leser, wenn du keine Lust hast, riesige Säcke zu lagern und herrum zu schleppen, nur weil ein technisches Gerät nicht dazu in der Lage ist, platzsparend gefaltete Flaschen und Dosen anzunehmen, dann bestehe auf deine Rechte.
Die Verbraucherschutzzentrale hat dafür sogar extra ein Muster zum Download bereit, welches dazu dient, das Fehlverhalten der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden, falls der Konzern sich auch nach langen Diskussionen wehrt. Aber bevor es dazu kommt, viel Spaß beim Diskutieren, oder halt beim Sorge tragen, dass die Flaschen nicht zerknautschen, was euch halt lieber ist. Aber die Automaten werden auch immer besser…

Ein Gedanke zu „Neulich im Einzelhandel“

Kommentare sind geschlossen.